Antragsverfahren für Visum für einmalige Einreise
- Nationalität / Staatsangehörigkeit
- Ankunftsdatum im Land
- Persönliche Informationen
- E-Mail-Bestätigung
- Datenkontrolle
- Zahlung
Antrag für Visum für einmalige Einreise / Nationalität / Staatsangehörigkeit
BITTE BEACHTEN!
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Land auswählen, das Ihr Reisedokument ausgestellt hat.
Bitte wählen Sie das Land entsprechend dem Pass aus, der für die Reise verwendet wird.
Falls ein Unterschied zwischen dem Land des Reisedokuments und dem Land des E-Visums besteht, wird das E-Visum als ungültig betrachtet.
Personen mit Flüchtlingsstatus wird empfohlen, sich an die diplomatischen Vertretungen und Konsulate der Republik Aserbaidschan zur Visumerteilung zu wenden.
Kategorien von Ausländern, die sich bei den diplomatischen Vertretungen und Konsulaten der Republik Aserbaidschan im Ausland für gebührenbefreite Visa bewerben können, basierend auf internationalen Abkommen, denen die Republik Aserbaidschan beigetreten ist.
Folgende Kategorien von Ausländern, deren Visumantragsgebühren aufgrund der internationalen Abkommen, denen die Republik Aserbaidschan beigetreten ist, erlassen wurden, können bei den diplomatischen Vertretungen und Konsulaten der Republik Aserbaidschan im Ausland gebührenbefreite Visa beantragen:
- Die Gebühren für die Bearbeitung des Visumantrags werden für die folgenden Kategorien von Bürgern Österreichs, Belgiens, Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Tschechiens, Estlands, Finnlands, Frankreichs, Deutschlands, Griechenlands, Ungarns, Italiens, Lettlands, Litauens, Luxemburgs, Maltas, der Niederlande, Polens, Portugals, Rumäniens, der Slowakei, Sloweniens, Spaniens, Schwedens sowie Liechtensteins erlassen:
- für enge Verwandte - Ehepartner, Kinder (einschließlich adoptierte), Eltern (einschließlich Erziehungsberechtigte), Großeltern und Enkel - von Bürgern der Europäischen Union, die sich legal im Gebiet der Republik Aserbaidschan aufhalten, von Bürgern der Republik Aserbaidschan, die sich legal im Gebiet der Mitgliedstaaten aufhalten, von Bürgern der Europäischen Union, die im Gebiet des Mitgliedstaats residieren, dessen Staatsangehörige sie sind, und von Bürgern der Republik Aserbaidschan, die im Gebiet der Republik Aserbaidschan residieren
- für Mitglieder offizieller Delegationen, einschließlich ständiger Mitglieder offizieller Delegationen, die auf Grundlage einer offiziellen Einladung, die an die Mitgliedstaaten, die Europäische Union oder die Republik Aserbaidschan adressiert ist, an offiziellen Treffen, Konsultationen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen, die im Gebiet der Republik Aserbaidschan oder eines Mitgliedstaats von zwischenstaatlichen Organisationen durchgeführt werden, teilnehmen;
- Schüler, Studenten, Postgraduiertenstudenten und begleitende Lehrer, die Reisen für Studien- oder Schulungszwecke unternehmen, einschließlich im Rahmen von Austauschprogrammen sowie andere schulische Aktivitäten
- Personen mit Behinderungen und sie begleitende Personen, falls erforderlich;
- Teilnehmer an internationalen Sportveranstaltungen und sie beruflich begleitende Personen;
- Personen, die an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Aktivitäten teilnehmen, einschließlich Universitäts- und anderer Austauschprogramme;
- Personen, die Dokumente vorgelegt haben, die die Notwendigkeit ihrer Reise aus humanitären Gründen nachweisen, einschließlich zur Erhaltung einer dringenden medizinischen Behandlung und die diese Person begleitende Person oder zum Besuch einer Beerdigung eines nahen Verwandten oder zum Besuch eines ernsthaft erkrankten nahen Verwandten
- Vertreter von Nichtregierungsorganisationen bei Reisen für Schulungs-, Seminars- und Konferenzzwecke, einschließlich im Rahmen von Austauschprogrammen;
- Rentner;
- Kinder unter 12 Jahren;
- Journalisten und Kameramänner, die sie beruflich begleiten
- Die Gebühren für die Bearbeitung des Visumantrags werden für die folgenden Kategorien von Bürgern des Königreichs Norwegen erlassen:
- für enge Verwandte - Ehepartner, Kinder (einschließlich adoptierte), Eltern (einschließlich Erziehungsberechtigte), Großeltern und Enkel von Bürgern des Königreichs Norwegen, die sich legal im Gebiet der Republik Aserbaidschan aufhalten, von Bürgern der Republik Aserbaidschan, die legal im Königreich Norwegen residieren, von Bürgern des Königreichs Norwegen, die im Gebiet des Königreichs Norwegen residieren, und von Bürgern der Republik Aserbaidschan, die im Gebiet der Republik Aserbaidschan residieren;
- für Mitglieder offizieller Delegationen, einschließlich ständiger Mitglieder offizieller Delegationen, die auf Grundlage einer offiziellen Einladung, die an die Republik Aserbaidschan oder das Königreich Norwegen adressiert ist, an offiziellen Treffen, Konsultationen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen, die im Gebiet der Republik Aserbaidschan oder des Königreichs Norwegen von zwischenstaatlichen Organisationen durchgeführt werden, teilnehmen;
- Schüler, Studenten, Postgraduiertenstudenten und begleitende Lehrer, die Reisen für Studien- oder Schulungszwecke unternehmen, einschließlich im Rahmen von Austauschprogrammen sowie andere schulische Aktivitäten;
- Personen mit Behinderungen und sie begleitende Personen, falls erforderlich; (e) Teilnehmer an internationalen Sportveranstaltungen und sie beruflich begleitende Personen;
- Personen, die an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Aktivitäten teilnehmen, einschließlich Universitäts- und anderer Austauschprogramme;
- Personen, die Dokumente vorgelegt haben, die die Notwendigkeit ihrer Reise aus humanitären Gründen nachweisen, einschließlich zur Erhaltung einer dringenden medizinischen Behandlung und die diese Person begleitende Person oder zum Besuch einer Beerdigung eines nahen Verwandten oder zum Besuch eines ernsthaft erkrankten nahen Verwandten;
- Vertreter von Nichtregierungsorganisationen bei Reisen für Schulungs-, Seminars- und Konferenzzwecke, einschließlich im Rahmen von Austauschprogrammen;
- Rentner;
- Kinder unter 18 Jahren und unterhaltsabhängige Kinder unter 21 Jahren;
- Journalisten und Kameramänner, die sie beruflich begleiten.
- Die Gebühren für die Bearbeitung des Visumantrags werden für die folgenden Kategorien von Bürgern der Schweiz erlassen:
- für enge Verwandte - Ehepartner, Kinder (einschließlich adoptierte), Eltern (einschließlich Erziehungsberechtigte), Großeltern und Enkel - von Bürgern der oben genannten Länder, die sich legal im Gebiet der Republik Aserbaidschan aufhalten. für Mitglieder offizieller Delegationen, die auf Grundlage einer offiziellen Einladung, die an die oben genannten Länder adressiert ist, an offiziellen Treffen, Konsultationen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen, die im Gebiet der Republik Aserbaidschan von zwischenstaatlichen Organisationen durchgeführt werden, teilnehmen;
- für Mitglieder offizieller Delegationen, einschließlich ständiger Mitglieder offizieller Delegationen, die auf Grundlage einer offiziellen Einladung, die an die Republik Aserbaidschan oder die Schweiz adressiert ist, an offiziellen Treffen, Konsultationen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen, die im Gebiet der Republik Aserbaidschan oder der Schweiz von zwischenstaatlichen Organisationen durchgeführt werden, teilnehmen;
- Schüler, Studenten, Postgraduiertenstudenten und begleitende Lehrer, die Reisen für Studien- oder Schulungszwecke unternehmen, einschließlich im Rahmen von Austauschprogrammen sowie andere schulische Aktivitäten;
- Personen mit Behinderungen und sie begleitende Personen, falls erforderlich;
- Teilnehmer an internationalen Sportveranstaltungen und sie beruflich begleitende Personen;
- Personen, die an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Aktivitäten teilnehmen, einschließlich Universitäts- und anderer Austauschprogramme;
- Personen, die Dokumente vorgelegt haben, die die Notwendigkeit ihrer Reise aus humanitären Gründen nachweisen, einschließlich zur Erhaltung einer dringenden medizinischen Behandlung oder zum Besuch einer Beerdigung eines nahen Verwandten oder zum Besuch eines ernsthaft erkrankten nahen Verwandten und die diese Person begleitende Personen, falls erforderlich;
- Vertreter von Nichtregierungsorganisationen bei Reisen für Schulungs-, Seminars- und Konferenzzwecke, einschließlich im Rahmen von Austauschprogrammen;
- Rentner;
- Kinder unter 18 Jahren und unterhaltsabhängige Kinder unter 21 Jahren;
- Journalisten und Kameramänner, die sie beruflich begleiten.
- Für Bürger Japans mit gewöhnlichen Pässen - für 30-Tage-Visa.
- Für Bürger der Islamischen Republik Pakistan mit gewöhnlichen Pässen - für 15-Tage-Visa.
- Die Gebühren für die Bearbeitung des Visumantrags werden für die folgenden Kategorien von Bürgern Turkmenistans erlassen:
- Reise nach Aserbaidschan in dringenden humanitären Fällen;
- Besuch eines Familienmitglieds oder eines nahen Verwandten, der ernsthaft erkrankt ist;
- Teilnahme an der Beerdigung eines Familienmitglieds oder eines nahen Verwandten.
Nationalität / Staatsangehörigkeit
Reisedokument / Pass
Gewöhnlicher Pass
Diplomatischer Pass
Dienstpass
Für staatenlose Personen
Sonderpass
Amtlicher Pass
Flüchtlingspass
Anzahl der Einreisen
Bestätigungscode
Bitte beachten Sie, dass Sie eines der folgenden Dokumente zusammen mit dem E-Visum an den Grenzübergängen von Aserbaidschan vorlegen müssen:
- Das offizielle Einladungsschreiben des Verbands der Fußballverbände Aserbaidschans (AFFA).
- Das Dokument, das die Akkreditierung gemäß den einschlägigen Regeln der Union der europäischen Fußballverbände (UEFA) nachweist.
- Eine Eintrittskarte oder ein Dokument, das den Erhalt einer Eintrittskarte für die UEFA Euro 2020 bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass nur Ticketinhaber, die Bürger oder staatenlose Dauereinwohner der Türkei, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und Länder der Viertelfinale sind, ein Visum erhalten können. Wenn Sie eines der unterstützenden Dokumente nicht vorlegen, kann Ihr E-Visum als ungültig betrachtet werden und Ihnen kann die Einreise nach Aserbaidschan verweigert werden.
Antrag für Visum für einmalige Einreise / Ankunftsdatum im Land
BITTE BEACHTEN!
Bitte geben Sie das Datum ein, an dem Sie planen, in Aserbaidschan einzureisen, und den Zweck Ihres Besuchs in den entsprechenden Feldern ein.
Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeitsdauer des E-Visums 90 Tage beträgt. Die Aufenthaltsdauer darf 30 Tage nicht überschreiten.
- Reisezweck
- Bearbeitungszeitraum
- Standard (innerhalb von 3 Tagen)
- Dringend (innerhalb von 3 Stunden)
- Startdatum der Gültigkeit des E-Visums
Ihr E-Visum ist gültig vom 25.05.2021 bis 23.08.2021 für insgesamt (90 Tage). Ihr Aufenthalt darf 30 Tage nicht überschreiten.
Bedingungen für die Ausstellung elektronischer Visa
Die Ausstellung elektronischer Visa über das System “ASAN Visa” und deren Verwendung unterliegen den folgenden Bedingungen:
- Elektronische Visa (im Folgenden E-Visum) werden nur an Bürger der Länder ausgestellt, deren Liste vom Außenministerium der Republik Aserbaidschan genehmigt wurde, sowie an staatenlose Personen, die sich dauerhaft in diesen Ländern aufhalten;
- Bei der Beantragung eines E-Visums müssen Ausländer mit doppelter oder mehrfacher Staatsangehörigkeit das Land der Nationalität entsprechend dem Reisedokument auswählen, das für ihre Reise verwendet wird. Wenn das für die Beantragung eines E-Visums verwendete Reisedokument von dem für die Reise verwendeten Reisedokument abweicht, wird das E-Visum als ungültig betrachtet;
- Ausländer und staatenlose Personen müssen mindestens 3 Arbeitstage (für ein Standard-E-Visum) oder 3 Stunden (für ein Dringlichkeits-E-Visum) vor ihrer Ankunft in der Republik Aserbaidschan ein E-Visum beantragen;
- Die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments sollte 3 Monate länger sein als das Ablaufdatum des auszustellenden E-Visums;
- Das Standard-E-Visum wird innerhalb von 3 Arbeitstagen und das Dringlichkeits-E-Visum wird innerhalb von 3 Stunden unabhängig von Feiertagen und arbeitsfreien Tagen ausgestellt. Ein E-Visum für die Republik Aserbaidschan ist für einen Zeitraum von 90 Tagen mit 30 Tagen Aufenthaltsgenehmigung im Land gültig. Ein E-Visum hat einen Status für einfache Einreise;
- Das Startdatum der Gültigkeit eines Standard-E-Visums wird auf einen Tag festgelegt, der mindestens 3 Arbeitstage nach dem Einreichungsdatum des Standard-E-Visums liegt. Das Startdatum der Gültigkeit eines Dringlichkeits-E-Visums wird als der Tag seiner Ausstellung festgelegt;
- Personen, die ein E-Visum beantragen, sind persönlich verantwortlich für die Genauigkeit der im E-Visum-Antrag eingegebenen Daten und der gescannten Seite eines Reisedokuments mit Foto sowie für die Richtigkeit der geleisteten Zahlung;
- E-Mail-Adressen müssen korrekt eingegeben werden. Benachrichtigungen über die Annahme von E-Visum-Anträgen und Zahlungen, einschließlich Informationen über die Ausstellung oder Ablehnung des E-Visums, werden an die E-Mail-Adresse des Antragstellers gesendet;
- Im Falle der Einreichung falscher oder unvollständiger Informationen oder fehlerhafter Zahlungen wird ein elektronischer Visumantrag nicht akzeptiert;
- Wenn die beigefügte Kopie einer Fotoseite eines Reisedokuments vom ASAN Visa-System nicht gelesen werden kann, wird die Ausstellung eines E-Visums abgelehnt.
- Ein E-Visum-Antrag wird abgelehnt oder ein ausgestelltes Visum wird storniert oder eine Person darf nicht in das Land einreisen in Fällen, die in Artikel 16 des Migrationskodex der Republik Aserbaidschan festgelegt sind. Das ASAN Visa-System trägt keine Verantwortung für die Ablehnung der Ausstellung eines E-Visums oder das Verbot der Einreise in das Land;
- Im Fall der Ablehnung der Ausstellung eines elektronischen Visums sendet das System “ASAN Visa” Informationen, die die Gründe für eine solche Ablehnung erklären, gemäß Artikel 16 des Migrationskodex der Republik Aserbaidschan an die E-Mail-Adresse eines Antragstellers;
- Im Fall der Ablehnung der Ausstellung eines E-Visums können Ausländer und staatenlose Personen ein Visum bei der zuständigen diplomatischen Vertretung der Republik Aserbaidschan erneut beantragen;
- Im Falle der Ablehnung eines elektronischen Visums wird keine Rückerstattung gewährt;
- Ein elektronisches Visum wird nicht in einem Pass eingeklebt. Ein E-Visum sollte von einem Ausländer oder einer staatenlosen Person ausgedruckt und zusammen mit einem Reisedokument an einer Grenzübergangsstelle der Republik Aserbaidschan vorgelegt werden;
- Die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts von Ausländern und staatenlosen Personen im Land darf 30 Tage nicht überschreiten, innerhalb der Gültigkeitsdaten des E-Visums. Ausländer und staatenlose Personen müssen das Gebiet der Republik Aserbaidschan verlassen, wenn die Dauer ihres vorübergehenden Aufenthalts nicht verlängert wurde oder ihnen keine befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde oder ihr Antrag auf Verlängerung der befristeten Aufenthaltsperiode oder ihr Antrag auf befristete Aufenthaltsgenehmigung nicht akzeptiert wurde;
- Ausländer und staatenlose Personen, die sich vorübergehend in der Republik Aserbaidschan für mehr als 15 Tage aufhalten (auch in Fällen, in denen sie ihren Aufenthaltsort im Land wechseln), sollten sich an die Verwaltung ihres vorübergehenden Aufenthaltsorts (Hotel, Sanatorium, Ruhehaus, Kurort, Camping, Touristenlager, Krankenhaus oder andere öffentliche Orte) oder die Eigentümer von Wohnungen oder anderen Aufenthaltsorten wenden, um sich beim Staatlichen Migrationsdienst der Republik Aserbaidschan ohne Zahlung einer staatlichen Gebühr anmelden zu lassen;
- Ausländer und staatenlose Personen, die die im elektronischen Visum angegebene Aufenthaltsdauer überschreiten oder sich nicht an ihrem Aufenthaltsort anmelden (falls länger als 15 Tage aufhältig), sind gemäß den gesetzlich definierten Vorschriften verantwortlich (Nichtbeachtung der Vorschriften bezüglich der Registrierung am Aufenthaltsort durch Ausländer und staatenlose Personen unterliegt der Verwaltungshaftung gemäß Artikel 575 des Kodex der Republik Aserbaidschan über Verwaltungsordnungswidrigkeiten)
- Ein elektronisches Visum ist ein primäres Dokument, das die Einreise in und das Reisen innerhalb der Republik Aserbaidschan gestattet. Einreise kann in in der Migrationskodex der Republik Aserbaidschan angegebenen Fällen verboten werden;
- E-Visum berechtigt Ausländer und staatenlose Personen nicht, eine bezahlte Arbeitstätigkeit in der Republik Aserbaidschan auszuführen. Ausländer und staatenlose Personen, die beabsichtigen, eine bezahlte Arbeitstätigkeit in der Republik Aserbaidschan auszuüben, müssen ein Arbeitsvisum erhalten (die Aufenthaltsdauer im Land wird auf bis zu 90 Tage festgelegt), wie im Migrationskodex der Republik Aserbaidschan festgelegt.
- Ausländer und staatenlose Personen, die beabsichtigen, sich vorübergehend aufzuhalten und eine bezahlte Arbeitstätigkeit auf dem Gebiet der Republik Aserbaidschan auszuüben, müssen zusätzlich zu einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung eine Arbeitserlaubnis erhalten, wie im Migrationskodex der Republik Aserbaidschan festgelegt.
- Korrespondenten und Kameramänner ausländischer Massenmedien, die journalistische Aktivitäten durchführen und zu diesem Zweck Videoaufnahmen in der Republik Aserbaidschan machen möchten, können ein elektronisches Visum über das System “ASAN Visa” nur nach Erwerben einer Akkreditierung beim Außenministerium der Republik Aserbaidschan beantragen. Visa, die an Personen ausgestellt werden, die journalistische Aktivitäten durchführen und Videoaufnahmen zu diesem Zweck ohne vorherige Akkreditierung machen, werden widerrufen und sie werden aus dem Land ausgewiesen;
- Das elektronische Visum wird ungültig, wenn es nicht innerhalb seiner Gültigkeitsdauer verwendet wird;
- Ausländer und staatenlose Personen können ein neues elektronisches Visum nur nach Verlassen des Gebiets der Republik Aserbaidschan beantragen;
- Ausländer und staatenlose Personen, die versuchen, die Grenze der Republik Aserbaidschan ohne Reisedokument oder Visum oder mit ungültigem Reisedokument zu überqueren, werden ohne Einreiseerlaubnis in ihr Land zurückgewiesen.
- Ausländer und staatenlose Personen, die versuchen, die Grenze mit gefälschten Dokumenten oder mit Dokumenten anderer Personen zu überqueren, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich;
- Ausländer und staatenlose Personen, die die Region Berg-Karabach und andere von der Republik Armenien besetzte Regionen der Republik Aserbaidschan nach 1991 ohne offizielle Genehmigung des Außenministeriums der Republik Aserbaidschan besucht haben, dürfen möglicherweise nicht in das Gebiet der Republik Aserbaidschan einreisen, unabhängig davon, ob sie ein elektronisches Visum erhalten haben oder nicht;
- Ausländer und staatenlose Personen können Anfragen an die elektronische Mailadresse des ASAN Visa-Systems (info@evisa.gov.az) senden, falls sie während des E-Visum-Antragsverfahrens auf technische Probleme stoßen, einschließlich des Zahlungsvorgangs, oder falls sie die Gültigkeit und Glaubwürdigkeit des ausgestellten E-Visums überprüfen möchten.
Hinweis: Die Bedingungen für die Ausstellung elektronischer Visa können jederzeit ohne Benachrichtigung der anderen Partei geändert werden..
Antrag für Visum für einmalige Einreise / Persönliche Informationen
BITTE BEACHTEN!
Die Informationen, die Sie bereitstellen, müssen mit den Informationen in Ihrem Pass übereinstimmen. Andernfalls wird Ihr E-Visum als ungültig angesehen.
Falls herausgefunden wird, dass Sie die Region Berg-Karabach und andere von der Republik Armenien besetzte Regionen der Republik Aserbaidschan nach 1991 illegal besucht haben, dürfen Sie möglicherweise nicht in das Gebiet der Republik Aserbaidschan einreisen, unabhängig davon, ob Sie ein elektronisches Visum erhalten haben oder nicht.
Wenn einer Person in einer Gruppenanwendung die Erlaubnis zur Erhaltung eines E-Visums verweigert wird, werden alle anderen Personen, die mit dem Reisedokument der abgelehnten Person verbunden sind, ebenfalls abgelehnt.
Wichtiger Hinweis zu häufig gemachten Fehlern:
- Nachname - Geben Sie Ihren Nachnamen wie in Ihrem Reisedokument angegeben ein. Falls Ihr Nachname nicht in Ihrem Reisedokument angegeben ist, kann dieser Bereich leer gelassen werden.
- Andere Namen/Vornamen - Geben Sie Ihren Namen wie in Ihrem Reisedokument angegeben ein. Wenn mehr als ein Name angegeben ist, geben Sie bitte alle mit Leerzeichen dazwischen ein.
- Geburtsdatum
- Geburtsland
- Geburtsort - Geben Sie Ihren Geburtsort wie in Ihrem Reisedokument angegeben ein.
- Geschlecht
- Beruf
- Telefonnummer - Geben Sie Ihre (Heim-)Telefonnummer ein. Nur Zahlen, Pluszeichen, Klammern und Bindestrich sind erlaubt.
- Mobilfunknummer - Geben Sie Ihre (Mobil-)Telefonnummer ein. Nur Zahlen, Pluszeichen, Klammern und Bindestrich sind erlaubt.
- Adresse des ständigen Wohnsitzes
- E-Mail-Adresse - Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.
- Passnummer - Geben Sie wie in Ihrem Reisedokument angegeben ein. Symbole und Leerzeichen sind nicht erlaubt.
- Ausstellungsdatum des Passes - Geben Sie das Ausstellungsdatum Ihres Reisedokuments im Format tt.mm.jjjj ein.
- Ablaufdatum des Passes - Geben Sie das Ablaufdatum Ihres Reisedokuments im Format tt.mm.jjjj ein. Die Gültigkeitsdauer Ihres Reisedokuments sollte mindestens 3 Monate länger sein als die Gültigkeitsdauer des geplanten E-Visums;
- Adresse der Unterkunft in Aserbaidschan - Geben Sie die vollständige und korrekte Adresse Ihres Aufenthaltsorts in der Republik Aserbaidschan ein. Andernfalls wird Ihr E-Visum-Antrag abgelehnt.
- Kopie des Passes - Laden Sie eine gescannte Kopie der Fotoseite des Reisedokuments hoch. Die Dateigröße darf 1 MB nicht überschreiten und das Format muss .jpg sein.
Haben Sie die Region Berg-Karabach und andere von der Republik Armenien besetzte Regionen der Republik Aserbaidschan seit 1991 ohne offizielle Genehmigung der Republik Aserbaidschan jemals besucht?
Nein Ja , Falls Ja , Grund
Antrag für Visum für einmalige Einreise / E-Mail-Bestätigung
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- Wenn Ihre ausgebende Bank nicht am 3D Secure-Programm teilnimmt, können Sie nur zahlen, wenn Ihre Karte einen gültigen CVV2/CVC2-Code hat (VISA oder MasterCard).