Zulässige Reisezwecke
Das E‑Visum für Aserbaidschan wird als Einreisevisum an Antragsteller aus für das E‑Visum berechtigten Ländern ausgestellt. Bei der Beantragung des E‑Visums müssen die Antragsteller einen passenden Reisezweck für ihren Aufenthalt auswählen.
Tourismus: Für Reisende, die Aserbaidschan zu Freizeit, Urlaub oder kultureller Erkundung besuchen.
Geschäftlich: Für Besucher, die Geschäftsbeziehungen aufbauen, an Meetings, Konferenzen teilnehmen oder mit Unternehmen und Organisationen in Aserbaidschan zusammenarbeiten möchten. Erlaubt keine Beschäftigung oder bezahlte Arbeit in Aserbaidschan.
Offiziell: Reise nach Aserbaidschan für Regierungs-, diplomatische oder offizielle Missionen, einschließlich Missionen ausländischer staatlicher Stellen oder akkreditierter internationaler Organisationen.
Wissenschaft: Für Reisen nach Aserbaidschan zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung oder Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen wie Konferenzen oder Seminaren.
Ausbildung: Für Reisen nach Aserbaidschan zum Studium oder zur Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.
Kulturell: Für Reisen nach Aserbaidschan zur Teilnahme an kulturellen Aktivitäten, einschließlich Veranstaltungen, Aufführungen oder Festivals.
Sport: Für Reisen nach Aserbaidschan zur Teilnahme an sportlichen Aktivitäten, Wettbewerben oder zugehörigen Veranstaltungen.
Arbeit: Visum für Besucher, die in Aserbaidschan einer beruflichen oder bezahlten Tätigkeit nachgehen möchten.
Medizinische Behandlung: Für Besucher, die in Aserbaidschan eine medizinische Behandlung oder Gesundheitsleistungen erhalten möchten.
Privatbesuch: Für Personen, die nach Aserbaidschan einreisen, um Familie zu besuchen oder aus anderen persönlichen Gründen, die nicht durch andere Kategorien abgedeckt sind.
Humanitär: Für Personen, die aus humanitären Gründen reisen, z. B. Wohltätigkeitsarbeit, Freiwilligenarbeit oder andere damit verbundene humanitäre Tätigkeiten.
Gültigkeit und Aufenthaltsdauer des E‑Visums
Unabhängig vom gewählten Reisezweck wird das E‑Visum für Aserbaidschan mit folgenden Gültigkeits- und Aufenthaltsbedingungen ausgestellt:
- Gültigkeit: 90 Tage – Einreise nach Aserbaidschan innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Visums
- Aufenthaltsdauer: 30 Tage – Ausreise aus Aserbaidschan vor Ablauf des 30‑tägigen Aufenthaltszeitraums
Weitere Details
Ja. Die Einwanderungsbehörden können den angegebenen Zweck bei der Einreise überprüfen.
Ja. Der ausgewählte Zweck des E‑Visums bestimmt die während des Aufenthalts erlaubten Aktivitäten.
Unabhängig vom gewählten Reisezweck müssen Antragsteller nur einen Reisepass oder andere geeignete Reisedokumente vorlegen. Falls zusätzliche Dokumente erforderlich sind, informiert das Support‑Team den Antragsteller.
Nein. Nach der Einreichung kann der Reisezweck nicht geändert werden, und es kann ein neuer Antrag erforderlich sein, wenn sich die Pläne ändern.
Wenn Ihr Reisezweck in keine zulässige Kategorie fällt, müssen Sie die nächstgelegene Botschaft oder das Konsulat Aserbaidschans kontaktieren oder aufsuchen, um Hinweise zur passenden Visumoption zu erhalten.
Benötigen Sie Hilfe?
Wenn ein Antragsteller Fragen hat oder Klarstellungen zu zulässigen Zwecken oder anderen visarelevanten Themen benötigt, kann er den Support für das Aserbaidschan‑Visum kontaktieren.
Haftungsausschluss: Diese Informationen sind zum Februar 2026 korrekt; Antragsteller müssen jedoch die neuesten Anforderungen bei offiziellen Stellen und Fluggesellschaften bestätigen.