Visumfreie Reise für Inhaber eines marokkanischen Reisepasses
Wenn Sie einen marokkanischen Reisepass besitzen, können Sie nach Aserbaidschan reisen, ohne im Voraus ein eVisum zu erhalten.
Sie haben das Recht:
Visumfrei nach Aserbaidschan einzureisen
Bis zu 90 Tage im Land zu bleiben
Für Kurzaufenthalte zu reisen, die nach den visumfreien Einreisebestimmungen zulässig sind
Die Einreise wird an den aserbaidschanischen Grenzpunkten nach routinemäßigen Migrationskontrollen gewährt.
Einreiseanforderungen an der Grenze
Um die visumfreie Regelung zu nutzen, müssen Sie vorlegen:
Einen gültigen marokkanischen Reisepass: Die Grenzbehörden können Ihre Reisedaten bei der Ankunft bestätigen. Die Einreisegenehmigung wird von den Einwanderungsbeamten am Einreisepunkt erteilt.
Verpflichtende Registrierung nach der Ankunft
Wenn Ihr Aufenthalt in Aserbaidschan 15 Tage überschreitet, müssen Sie Ihren Wohnsitz bei den örtlichen Behörden gemäß den Migrationsvorschriften registrieren.
Die Registrierung ist eine gesetzliche Pflicht. Eine Nichteinhaltung kann zu Sanktionen oder Komplikationen bei künftigen Reisen führen.
Situationen, in denen ein Visum erforderlich sein kann
Sie müssen möglicherweise vor der Reise ein Visum oder eine Genehmigung beantragen, wenn:
Sie beabsichtigen, länger als 90 Tage in Aserbaidschan zu bleiben
Der Zweck Ihres Aufenthalts nicht von Kurzaufenthalten abgedeckt ist
In diesem Fall muss vor der Ankunft das entsprechende Visum- oder Aufenthaltsverfahren eingehalten werden.
Pflichten während Reise und Aufenthalt
Bei Reisen im Rahmen der visumfreien Regelung sind Sie verpflichtet:
Die genehmigte Aufenthaltsdauer einzuhalten
Die Gesetze und Migrationsvorschriften Aserbaidschans zu beachten
Das Land vor Ablauf des genehmigten Aufenthalts zu verlassen
Die visumfreie Einreise ersetzt nicht die lokalen gesetzlichen Pflichten.